Jan Derrer
TV-Redakteur beim Schweizer Fernsehen in Zürich, Schweiz

"Erstaunlich ist, wie nah das NMJ-Studium am Puls der Zeit ist. Die in den Vorlesungen prophezeiten Prognosen treffen immer wieder ein. Entweder am eigenen Arbeitsplatz oder in anderen Unternehmen."

Zulassungsvoraussetzungen

Die Bewerber für das berufsbegleitende Masterstudium New Media Journalism (Master of Arts) verfügen über:

  • über ein abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens 6 Semestern Dauer,
  • erste berufspraktische Erfahrungen von mindestens einem Jahr sowie
  • als Nicht-Muttersprachler über nachweisbare, das heißt, ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache.

Auch nicht deutsche Hochschulabschlüsse werden anerkannt; nur in Ausnahmefällen müssen Bewerber mit Fachhochschulabschluss Kenntnisse im wissenschaftlich-methodischen Arbeiten nachweisen oder während des ersten Semesters noch erwerben.

Bewerbungsprozess

1. Schritt: Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. August eines Jahres. Im Einzelfall können Bewerbungen auch nach Ablauf dieser Frist, spätestens bis zum 30. September schriftlich eingereicht werden. Bewerbungen im Nachrückverfahren möglich.

Um für den berufsbegleitenden Masterstudiengang New Media Journalism mit Studienstart im Wintersemester zugelassen zu werden, reichen Bewerber bitte folgende Unterlagen schriftlich ein:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr
  • Begründung des Studienwunsches von ein bis zwei DIN-A4 Seiten Umfang

Auf dieser ersten Bewerbungsstufe beurteilt der Prüfungsausschuss anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Bewerber für den Studiengang New Media Journalism geeignet erscheinen.

2. Schritt: Eignungsfeststellungsprüfung

Die zweite Stufe des Bewerbungsverfahrens besteht aus einem persönlichen 20-minütigem Eignungsgespräch in dessen Rahmen Allgemeinbildung, kommunikative Kompetenz, analytische und konzeptionell-strategische Fähigkeiten sowie mediale Qualifikation der Bewerber geprüft werden.
Spätestens vier Wochen nach der Eignungsfeststellungsprüfung erhalten Sie von uns einen schriftlichen Bescheid über den Ausgang.